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# Von der PSD2
    zu PSD3 und PSR
    Mögliche Umsetzung
    in 
ZAG / BGB

# Geldwäschebekämpfung

# Steuergesetzgebung mit          Auswirkungen auf den POS

# Von der PSD2 zu PSD3 / PSR 
    Mögliche Umsetzung in ZAG und BGB

Die Beratungen auf europäischer Ebene sind nach der parallelen Vorlage von Entwürfen zur PSD3 und PSR schon in vollem Gange.
Die Berichterstatter im europäischen Parlament haben ihre vorläufigen Berichte für den federführenden Wirtschafts- und Währungsausschuss erstellt und dort auch eine mehrheitliche Zustimmung erhalten. Ziel des Parlaments ist es, im Plenum einen Beschluss zu beiden Gesetzesinitiativen herbeizuführen, um nach Auslaufen der Jetzigen Legislaturperiode, der Neuwahl des Parlaments und der Konstituierung des neuen Parlaments auf dieser inhaltlichen Basis die Beratungen fortsetzen zu können. Erst dann kann das Parlament auch in Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Rat eintreten.

Inhaltlich wird es gerade bei den Änderungsvorschlägen zu den bisherigen sog. Ausnahmebereichen sehr darauf ankommen, die sich durch eine mögliche Neustrukturierung und -konturierung ergebenden zahlreichen Abgrenzungs- und Auslegungsfragen für Geschäftsmodelle von Unternehmen frühzeitig aus der Praxis zu begleiten.
Dies nicht erst auf der Ebene der nationalen Umsetzung, sondern schon in Begleitung des europäischen Gesetzgebungsprozesses im EU-Parlament als auch bei der Klärung der Position der Bundesregierung im Europäischen Rat.

# Geldwäschebekämpfung

EU-Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben ihre Trilog-Verhandlungen zu einer weiteren Novelle der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung mit der 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD6), der erstmaligen Schaffung einer Anti-Geldwäsche-Verordnung (AMLR) sowie der ebenfalls neu zu erschaffenden Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) abgeschlossen.

Hier wird es für die betroffenen Unternehmen darauf ankommen, in den dann folgenden Beratungen zur nationalen Umsetzung der Richtlinie sowie erstmals auch der Beratung innerhalb der AMLA in deren neuem Zuständigkeitsbereich der Schaffung eigener sog. Regualtory Technical Standards (RTS)  ihre Sichtweisen einzubringen.
Dazu lassen sich entweder allgemein die Verbände und deren Stellungnahmen nutzen oder die Unternehmen entscheiden sich, ihre speziellen Interessen fokussiert in den politischen Beratungsprozess einzubringen. Dazu bieten wir unsere Unterstützung an.

# Steuergesetzgebung mit            Auswirkungen auf den POS

Nach den positiven Erfahrungen der Lobbying-Aktivitäten bei den parlamentarischen Beratungen des sog. Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes - hier ist es gelungen, speziell für das Absatzfinanzierungsgeschäft am POS eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der formalen Anforderungen für am POS vermittelte Konsumkredite bis zu einem Kreditbetrag iHv.12.000 € zu erreichen - stehen auch weitere Steuergesetze unter Beobachtung.
So können beispielsweise steuerlich begründete Eingrenzungen für den sog. Sachbezug deutliche Auswirkungen auf die Payment-Branche (Prepaid-Produkte) und den Handel (Gutscheinkarten) haben.

In der jeweiligen politischen Diskussion kommt es dann speziell darauf an, diesen Interessen in einem ansonsten in eine völlig andere Richtung zielenden gesetzgeberischen Verfahren jeweils passgenau Gehör zu verschaffen.

 

# CardsConsult
kann zu allen Themenbereichen die geeignete fachliche und lobbyistische Unterstützung zur Verfügung stellen

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