# PSD2 / ZAG
# Geldwäschebekämpfung
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# Steuergesetzgebung mit Auswirkungen auf den POS

Grenzüberschreitende Zahlungen mit dynamischer Währungsumstellung

# PSD2 / ZAG
Bei der Umsetzung der PSD2 in das ZAG sind insbesondere die sog. Ausnahmebereiche neu strukturiert und konturiert worden. Das führt zu zahlreichen Abgrenzungs- und Auslegungsfragen für Geschäftsmodelle von Unternehmen. Um solche neuen Einordnungen wird aktuell mit den Aufsichtsbehörden "gerungen" - hier gilt es, das jeweilige eigene Geschäftsmodell ins Gespräch und zur Klärung zu bringen.

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Grenzüberschreitende Zahlungen mit dynamischer Währungsumstellung
Handelsunternehmen und deren Dienstleister (Netzbetreiber, Acquirer, PSP), die die dynamische Währungsumstellung (DCC) als Tool bei der Abwicklung von Zahlungen aus oder in den Nicht-Euro-Raum einsetzen, müssen sich frühzeitig mit den kommenden Transparenz-Anforderungen auseinandersetzen und - für den Fall einer nationalen Begleitung - ihre Interessen und Sichtweisen in die künftige parlamentarische Beratung einbringen.

# Geldwäschebekämpfung
EU-Kommission, Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben sich im Rahmen der Trilogverhandlungen politisch auf die Ziele und Inhalte einer 5. Novelle der Anti-Geldwäsche-Richtlinie verständigt.
Hier wird es für die betroffenen Unternehmen darauf ankommen, in den Beratungen zur nationalen Umsetzung der Richtlinie ihre Sichtweisen einzubringen. Dazu lassen sich entweder allgemein die Verbände und deren Stellungnahmen nutzen oder die Unternehmen entscheiden sich, ihre speziellen Interessen fokussiert in den politischen Beratungsprozess einzubringen. Dazu bieten wir unsere Unterstützung an.

# Steuergesetzgebung mit Auswirkungen auf den POS
Nach den positiven Erfahrungen der Lobbying-Aktivitäten bei den parlamentarischen Beratungen des sog. Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes - hier ist es gelungen, speziell für das Absatzfinanzierungsgeschäft am POS eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der formalen Anforderungen für am POS vermittelte Konsumkredite bis zu einem Kreditbetrag iHv.12.000 € zu erreichen - steht nun das nächste Steuergesetz zur parlamentarischen Beratung an:
Im "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ist auch eine Regelung zur künftigen Gestaltung der sog. 44 Euro-Freigrenze enthalten. Die darin enthaltene Eingrenzung für den sog. Sachbezug hat Auswirkungen auf die Payment-Branche (Prepaid-Produkte) und den Handel (Gutscheinkarten). In der anstehenden politischen Diskussion wird es speziell darauf ankommen, diesen Interessen in einem ansonsten in eine völlig andere Richtung zielenden gesetzgeberischen Verfahren jeweils passgenau Gehör zu verschaffen. CardsConsult kann geeignete fachliche und lobbyistische Unterstützung zur Verfügung stellen.