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WERKSTATT AKTUELL FÜR HÄNDLER

PSD2 (künftig PSD3 und PSR) -
Immer wieder neue Abgrenzungen und Anpassungen

 

Anpassungsbedarf (Beispiele)

Die Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Bereichsausnahme für die sog. „begrenzten Netze“ und deren anschließende nationale Umsetzung im deutschen Markt hat zum ersten Mal zu einer breiten Registrierung von Handelsunternehmen geführt, die ansonsten – wenn nicht zugleich Zahlungs- oder E-Geld-Institut – nicht zu beaufsichtigten Unternehmen gehören.

Die Auswirkungen der Vorgaben auf diese Unternehmen müssen immer wieder neu  bewertet werden.

Die Dienstleister des Handels müssen in ihrem Kerngeschäft seit der PSD2 und der von der EU-Kommission aufgeschobenen Revision der Interbankenentgelt-Verordnung im deutschen Markt mit 2 Aufsichtsbehörden umgehen - mit der BaFin und mit dem Bundeskartellamt!

Was bedeutet das auf Händlerseite

für die Verhandlungsstrategie,

für Abschluss und Durchführung der Akzeptanzverträge,

für die Erfüllung von Dokumentationspflichten etc. ?

WERKSTATT AKTUELL FÜR HÄNDLER

Bargeldmanagement

Der Anteil bargeldloser Zahlungen besonders an den Handelskassen ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen, der Anteil der Barzahlungen entsprechend deutlich gesunken.

 

Die Kosten der Bargeldentsorgung und ggf. der Bargeldversorgung reduzieren sich leider nicht in gleicher Weise, was die auf das Bargeld entfallenden Stückkosten deutlich steigen lässt.


Konsequenz:


Das Bargeldmanagement muss optimiert und die vorhandenen Prozesse hinterfragt werden.

 

Eine Auswahl:
 

  • Analyse der Bargeldprozesse vom POS bis zur Gutschrift auf dem Bankkonto

  • Optimierung des Bargeldprozesses

  • Einsatz technischer Hilfsmittel

  • Digitalisierung der Prozesse

  • Automatische Verbuchung

  • Kostengünstiger Einsatz von externen Wertdienstleister

  • Neuausrichtung des Bargeldmanagements (unter Berücksichtigung der DGUV-Regel 108-010) 

WERKSTATT AKTUELL FÜR HÄNDLER

Cash-Back an den Handelskassen

Ein Phänomen greift um sich - die Zusatzdienstleistung der Bargeldauszahlung,

die über viele Jahre ausschließlich mit dem Namen REWE verbunden war,

ist inzwischen an vielen Kassenplätzen im Handel angekommen – im Lebensmittelhandel nahezu flächendeckend – und wird von den Kunden angenommen.

Welche Fragen müssen sich diejenigen Händler stellen,

die den Service der Bargeldauszahlung bereits anbieten?

Welche Fragen müssen sich Händler stellen, 

die den Service selbst noch nicht anbieten, aber deren Wettbewerber es tun?

Welche Fragen müssen sich Händler stellen,

in deren Branche der Service noch nicht verbreitet ist?

Eine Auswahl:

  • Spannungsfeld zwischen Service für den Kunden und Aufwand für den Händler

  • An welchen Stellschrauben lässt sich drehen? Vertrieblich und/ oder kostenseitig?

  • Besonderheiten je Vertriebslinie - was eignet sich warum besonders?

  • Einheitliches Angebot an allen Kassenplätzen oder spezielle Service-Points?

  • Lassen sich bei einem einheitlichen Angebot auch die Self-Checkout-Plätze einbeziehen?

  • Wie lassen sich die Kosten begrenzen?

  • Was ist an Marktzahlen bekannt? Welche Benchmarks sind erkennbar?

  • Wo sind noch Differenzierungen im Wettbewerb möglich? Welche Voraussetzungen müssen, welche sollten erfüllt sein? Was können zusätzliche Features sein?

  • Bargeldauszahlung als garantierte electronic-cash Transaktion per girocard - Händlerentgelte im Fokus

  • Bargeldauszahlung als garantierte Transaktion auf Basis einer Kreditkartenzahlung (VISA, MasterCard, Amex) oder auf Basis einer Debitkarten-Zahlung (MasterCard, VISA) - Grenzen, Ausnahmen, Kosten?

  • Wo ist die gesamte Branche gefragt?

Mehr zu Cash-Back auch in 
LZ Ausgabe 39 vom 28. September 2018, Seite 42  

Handelsfilialen werden zum Geldautomaten

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cards Karten cartes Heft 4  November 2017
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