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WERKSTATT AKTUELL FÜR FINANZDIENSTLEISTER

PSD2 (künftig PSD3 und PSR)
Laufender Anpassungsbedarf

Für Unternehmen, die
Acquiring-Leistungen im Sinne des Gesetzes erbringen und keine Zulassung als Zahlungsinstitut besitzen

(Zahlungsnetzbetreiber, Payment Service Provider, Acquirer, kaufmännische Netzbetreiber)

 

Für Unternehmen, die
Gutscheine außerhalb eines geschlossenen Kreislaufs zwischen Ausgabe und Einlösung einsetzen

 

Für Unternehmen, die
als sog. "neue" Zahlungsdienstleister seit der PSD2 reguliert und von der BaFin z.B. als Kontoinformationsdienstleister registriert wurden 

(Detailfragen zur Reichweite, zu den Pflichten, zu möglichen neuen Anforderungen aus PSD3 / PSR etc.)

Für Unternehmen, die
in der Vergangenheit - zumeist im E-Commerce - bei Zahlungen den Endkunden
mit einer je nach angebotenem Zahlungsmittel unterschiedlichen Gebühr belasten
(und dies ggfs. auch künftig tun wollen)

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