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WERKSTATT AKTUELL FÜR FINANZDIENSTLEISTER

PSD2 
Laufender Anpassungsbedarf

Für Unternehmen, die Acquiring-Leistungen im Sinne des Gesetzes erbringen und keine Zulassung als Zahlungsinstitut besitzen

(Zahlungsnetzbetreiber, Payment Service Provider, Acquirer, kaufmännische Netzbetreiber)

 

Für Unternehmen, die Gutscheine außerhalb eines geschlossenen Kreislaufs zwischen Ausgabe und Einlösung einsetzen

 

Für Unternehmen, die als sog. "neue" Zahlungsdienstleister nach der PSD2 reguliert und von der BaFin z.B. als Kontoinformationsdienstleister registriert wurden 
(Detailfragen zur Reichweite, zu den neuen Pflichten, zu Übergangsregelungen, zum Bestandsschutz etc.)

Für Unternehmen, die in der Vergangenheit - zumeist im E-Commerce - bei Zahlungen den Endkunden mit einer je nach angebotenem Zahlungsmittel unterschiedlichen Gebühr belasten (und dies ggfs. auch künftig tun wollen)

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